Über den Tellerrand hinaus....

 


Vom 1.8.2010---------------------------------------------------


1. Müssen die Laufzeiten der Atomkraftwerke verlängert werden?

Wahlversprechen werden oft gebrochen. Aber mit dem Wahlversprechen, die Atomlaufzeiten zu verlängern, ist es der jetzigen Bundesregierung bitter ernst. Zwar will sie die Energieversorgung langfristig auf Erneuerbare Energien umstellen, aber weil die Erneuerbaren Energien nicht rasch genug vorankämen, sei eine Verlängerung der Atomlaufzeiten als 'Brückentechnologie' notwendig - so etwa begründete Umweltminister Röttgen zu Beginn seiner Amtszeit die Entscheidung zur Laufzeitverlängerung.
Inzwischen aber macht das rasche Wachstum der Solarenergie diese Begründung fragwürdig. Deutschlands Solarinstallateure haben - völlig unerwartet - im letzten Jahr (2009) mehr neue Solaranlagen in Deutschland errichtet, als jemals zuvor. Es waren gleich dreimal so viele wie im Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre (2006 - 2008).
Zielvorstellung der Bundesregierung zum PV-Ausbau Zum Vergrößern Bild anklicken


Und in den ersten 5 Monaten des jetzigen Jahres (2010) wurden sogar
fünf(!) mal so viele Solaranlagen installiert wie in den entsprechenden
5 Monaten des Vorjahres.

In sonnigen Stunden (also zur Spitzenlastzeit) erzeugen nach Angaben der EEX-Strombörse die Solaranlagen in Deutschland schon jetzt (Mitte 2010) mehr Strom als 8 Atomkraftwerksblöcke. Bei einer weiteren Fortsetzung dieses Wachstums wäre die gesamte Energieplanung der Bundesregierung durcheinander geraten, denn auch die Windenergie wächst beständig weiter. Man hätte die Laufzeiten der Atomanlagen vielleicht sogar noch verkürzen können.

Anstatt die gebotene Chance entschlossen zu nutzen - und durch weitere Beschleunigung beim Ausbau der Erneuerbaren Energien, beim Ausbau der Stromnetze und der Stromspeicher - das angestrebte Endziel schneller zu erreichen, hat die Bundesregierung jedoch entschieden, den Ausbau der Solarenergie durch zusätzliche drastische Vergütungssenkungen auszubremsen. Und damit die Vergütungsabsenkungen auf jeden Fall ihre Wirkung tun, sollen sie jeweils verschärft werden, wenn die Solarenergie trotzdem noch wächst. Die Bundesregierung spricht von einem 'atmenden Deckel' (ehrlicher wäre die Bezeichnung 'erstickendes Kissen').

In den kommenden Jahren sollen jährlich nur noch 3.500 MWp hinzukommen.
Für diese Entscheidung nennt die Bundesregierung zwei Gründe: Eine Überförderung der Solarenergie müsse vermieden werden und die Stromverbraucher dürften nicht zu stark belastet werden. Diese beiden Gründe sollen hier auf Stichhaltigkeit untersucht werden.

Zunächst die 'Überförderung': Wenn eine Fördermaßnahme mehr erreicht, als sie erreichen sollte, spricht man von Überförderung. Die Bundesregierung sagt damit nur, dass sie das erreichte Ausbautempo für zu hoch hält. Und warum hält sie es für zu hoch? Weil die Stromverbraucher die Kosten für die Erzeugung des Solar- und Windstroms bezahlen müssen. Die Bundesregierung, die Stromwirtschaft und einige Wirtschaftsforschungsinstitute, z.B. das vom RWE mitfinanzierte RWI, betonen immer wieder diesen einen Gesichtspunkt und sprechen von unkalkulierbaren Kosten. Die Medien übernehmen solche Meldungen gerne.

Die Solarstromkosten sind natürlich zunächst höher als die Herstellungskosten für Strom in längst abgeschriebenen Atomkraftwerken.
Aber die Solarstromkosten sinken von Jahr zu Jahr. Unkalkulierbar sind sie also keineswegs!

Tatsächlich unkalkulierbar und überhaupt nicht bezifferbar sind dagegen andere Kosten, die Kosten der (ungeklärten) Endlagerung wachsender Mengen an radioaktivem Atommüll und die volkswirtschaftlichen Kosten durch den Fortgang des Klimawandels. Wissenschaftler warnen, dass diese in galoppierendem Tempo anwachsen, je länger die fossilen Energien genutzt werden.

Dabei geht es nicht nur um finanzielle Verluste, sondern es geht - man darf das nicht vergessen - um menschliche Schicksale!
Extremwetterereignisse, z.B. Vernichtung der Ernte durch Trockenheit oder Zerstörung von Ortschaften durch Überschwemmungen bedeuten zumeist auch menschliches Unglück. Schon jetzt gibt es Hungertote und Klimaflüchtlinge in fernen Ländern, aber es geht auch um vergleichsweise harmlose Verluste, um Verluste an Lebensqualität durch Zunahme der Tage, an denen man sich nicht mehr im Freien aufhalten kann, weil es zu heiß oder zu stürmisch ist.

Und um noch einmal auf die Atomenergie zu kommen; es wird oft übersehen, dass die Atomkraftwerke altern und störanfälliger werden wie jedes technische Gerät oder auch, dass die Regierung selbst einen Terrorangriff auf Atomkraftwerke für möglich hält. Immerhin könnte ein großer Atomunfall weite Teile Deutschlands unbewohnbar machen.

Man darf sich schon fragen, ob der Bundesregierung all diese Kosten, Verluste und Risiken überhaupt bewusst sind...

(...)

Den vollständigen Artikel mit Graphik finden Sie unter http://www.sfv.de/artikel/muessen_die_laufzeiten_der_atomkraftwerke_verlaengert_werden.htm

 

DECT-Telefone und Handys erzeugen Krebs.


Urteil: Krebs durch Schnurlostelefon / Cancer from cordless telephone
Das Oberlandesgericht in Brescia (Norditalien) hat durch ein nun endgültig rechtskräftiges
Urteil einen ursächlichen Zusammenhang bestätigt:
Der Gehirntumor eines Angestellten der INAIL (Istituto Nazionale per l'Assicurazione contro
gli Infortuni sul Lavoro, Öffentlicher Träger der Pflichtversicherung) ist auf sein geschäftlich
bedingtes stundenlanges Telefonieren mit einem Schnurlostelefon (DECT) bzw. Handy
zurückzuführen. Das Urteil ist auch deshalb bahnbrechend, weil die Richter
industriefinanzierte Gutachten als nicht glaubwürdig ausschlossen und sich nur auf
industrieunabhängige Gutachten stützten.
Das Urteil ermöglicht nun den Beschäftigten in Italien, am Arbeitsplatz schnurgebundene
Telefone zu verlangen bzw. den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass er bei angeordneter
Nutzung von Drahtlos-Telefonen voll haftbar für Folgeschäden ist.
Die Verbraucherzentrale Südtirol rät in diesen Fällen, sich eine Dienstordnung zur Nutzung
von Funktechnologien schriftlich aushändigen zu lassen. Darin sollte der Arbeitgeber
ausdrücklich die Verantwortung für jegliche zusammenhängenden mittel- bis langfristigen
Folgen übernehmen.
Dem Kläger wird jetzt aufgrund seines „Handy-Schadens“ eine 80prozentige Invaliditätsrente
ausbezahlt, des weiteren muss der Arbeitgeber „INAIL“ die Gerichtskosten aller Instanzen
tragen.
Hier noch ein Zitat von dem damaligen Bundespostminister Bötsch aus dem Jahre
1994: 'Die aufgeregte Diskussion in der Bevölkerung über die Kernenergie dürfte in Relation
zu dem, was uns die Mobilfunknetze noch bescheren werden, nur ein laues Lüftchen
gewesen sein.'
Quelle: Arno Thaller